Verkehrsstrafrecht in Bergedorf

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Verkehrsstrafrecht in Bergedorf

Alte Holstenstraße: Geblitzt und was nun?

Die Alte Holstenstraße in Bergedorf ist für ihre häufigen Geschwindigkeitskontrollen bekannt. Hier kommt es oft zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die empfindliche Bußgelder nach sich ziehen können. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 31 km/h über dem Limit droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Fahrerflucht: Ein ernstes Delikt in Bergedorf

Ein häufiges Problem, das in Bergedorf auftritt, ist die Fahrerflucht nach einem Unfall, insbesondere an vielbefahrenen Stellen wie der Kreuzung zwischen der Sachsenstraße und der Bergedorfer Straße. Wer nach einem Unfall einfach davonfährt, macht sich gemäß § 142 StGB strafbar. Die Strafe kann bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Zudem müssen Sie mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Das gilt auch für kleinere Unfälle, bei denen keine Personenschäden entstehen. Es ist wichtig, sich in solchen Fällen rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren.

Trunkenheit am Steuer: Der Weg zur Entziehung der Fahrerlaubnis

In Bergedorf sind die Straßen bei Nacht besonders gefährlich, wenn es um Trunkenheit am Steuer geht. Schon bei einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille drohen Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem Wert von 1,1 Promille wird es noch drastischer: Hier droht neben einem Strafverfahren auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Wiederholungstätern kann dies sogar zu einer Sperrfrist von bis zu 12 Monaten führen. Die rechtlichen Grundlagen sind im § 316 StGB und § 24a StVG festgelegt.

Nötigung im Straßenverkehr: Was Sie wissen sollten

In der hektischen Verkehrssituation in Bergedorf kommt es oft zu Nötigungen. Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Autofahrer einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt nimmt, um ihn zum Abbremsen zu zwingen. Solche Handlungen können als Nötigung gemäß § 240 StGB verfolgt werden. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem droht auch hier ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten in Flensburg. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen professionell beraten zu lassen, um die besten rechtlichen Schritte zu ergreifen.

Fallbeispiele aus der Praxis

  • Ein Mandant wurde auf der Bergedorfer Straße mit 55 km/h zu schnell geblitzt. Nach Einspruch konnte das Bußgeld um 30% reduziert werden.
  • Eine Fahrerin fuhr nach einem kleinen Parkplatzunfall einfach davon. Nach rechtlicher Beratung konnte die Strafe auf eine Geldbuße reduziert werden, da keine Personenschäden vorlagen.
  • Ein Autofahrer wurde mit 1,2 Promille angehalten. Durch die rechtzeitige Verteidigung konnte ein Fahrverbot vermieden werden.

Wenn Sie in Bergedorf mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert sind, ist eine rechtliche Beratung unerlässlich. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und eine optimale Verteidigung zu gewährleisten.

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