Ordnungswidrigkeiten in Curslack
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Geblitzt auf der Curslacker Straße? Das sind Ihre Rechte
Bewohner von Curslack sehen sich häufig mit Verkehrsordnungswidrigkeiten konfrontiert, insbesondere durch stationäre und mobile Blitzer an der Curslacker Straße und der Straße Am Alten Postweg. Diese Geräte erfassen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen können. Laut § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen innerorts maximal 50 km/h gefahren werden. Wer hier 21 km/h schneller ist, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fahrverbot in Curslack: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Bußgeldbescheid kann schnell zu einem Fahrverbot führen, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h. In solch einem Fall droht ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten, gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Bewohner, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn die Geschwindigkeitsmessung fehlerhaft war oder außergewöhnliche Umstände vorlagen, die eine Überschreitung rechtfertigen könnten.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
In Curslack und den angrenzenden Stadtteilen gibt es zahlreiche Stellen, an denen Verkehrsteilnehmer in die Falle tappen können. Typische Beispiele sind:
- Die Kreuzung Curslacker Dorfstraße und der Straße Am Alten Postweg: Hier gilt eine 30 km/h-Beschränkung, die häufig missachtet wird.
- Verstoß gegen die Parkordnung in der Nähe des Curslacker Platzes, wo Falschparken mit 30 Euro geahndet wird.
- Missachtung von Vorfahrtsregeln an der Einmündung zur Straße Reitbrook, die zu einem Bußgeld von 60 Euro führen kann.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass es sich lohnt, die lokale Verkehrssituation genau zu beobachten. Ein professioneller Rechtsbeistand kann helfen, die Möglichkeiten eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide zu erkunden.
Rechtslage verständlich erklärt
Die rechtlichen Grundlagen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie in der StVO und dem StVG verankert. Bei einem Bußgeldbescheid haben Betroffene in der Regel zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen, gemäß § 67 OWiG. Ein zügiges Handeln ist hier entscheidend, um Fristen nicht verstreichen zu lassen.
In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten, die aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen oder Falschparkern betroffen sind, die Möglichkeiten eines Einspruchs nicht ausschöpfen. Oftmals lassen sich durch sorgfältige Prüfung der Umstände und der Messmethoden rechtliche Vorteile erzielen. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um negative Konsequenzen zu vermeiden.
Wenn Sie in Curslack einen Bußgeldbescheid oder eine Verwarnung erhalten haben, kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die besten Optionen zu prüfen.
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