Ordnungswidrigkeiten in Ochsenwerder
Ihr Anwalt für Ordnungswidrigkeiten in Ochsenwerder und Umgebung.
Geblitzt auf der Ochsenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte
In Ochsenwerder, einem ruhigen Stadtteil im Bezirk Bergedorf, wird der Verkehr durch zahlreiche Blitzanlagen und Geschwindigkeitskontrollen überwacht. Besonders betroffen sind häufig die Ochsenwerder Straße und die Kreuzung zur Bergedorfer Straße. Hier kommt es immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, die schnell zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg führen können. Gemäß § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wohngebieten in der Regel bei 50 km/h. Übertreten Sie diese Grenze, sollten Sie die Konsequenzen kennen.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
Verkehrsteilnehmer in Ochsenwerder müssen sich vor allem auf folgende häufige Ordnungswidrigkeiten einstellen:
- Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei 41 km/h zu schnell können es bereits 160 Euro und zwei Punkte sein.
- Handynutzung am Steuer: Wer während der Fahrt sein Handy benutzt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt rechnen.
- Parkverstöße: Falschparken, beispielsweise in der Nähe der Kita am Alten Postweg, kann schnell 15 bis 30 Euro kosten.
Die Konsequenzen für wiederholte Verstöße können gravierend sein. Es besteht die Gefahr eines Fahrverbots, das in der Regel ab einem Punktestand von 8 Punkten in Flensburg verhängt werden kann. Dieses Fahrverbot kann bis zu drei Monate dauern.
Fahrverbot in Ochsenwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Bußgeldbescheid ist nicht das Ende der Fahnenstange. Sie haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Einspruch einzulegen. Wenn Sie beispielsweise auf der Kreuzung Ochsenwerder Straße/Bergedorfer Straße geblitzt wurden und sich sicher sind, dass die Messung fehlerhaft war, lohnt sich ein Einspruch. Auch Verfahrensfehler, wie das Fehlen der Eichung des Blitzgeräts, können Grundlage für einen erfolgreichen Einspruch sein. Wenn Sie einen Einspruch einlegen, bleibt das Bußgeld vorerst ausgesetzt, bis über den Einspruch entschieden wurde.
Typische Mandantensituationen und deren Lösungen
In unserer Kanzlei erleben wir häufig, dass Mandanten sich über die Höhe der Bußgelder und die drohenden Punkte beschweren. Ein Beispiel: Ein Mandant wurde mit 76 km/h in einer 50-zonierten Straße geblitzt. Nach Berechnung der Rechtsfolgen stellte sich heraus, dass ihm 160 Euro Bußgeld und 2 Punkte drohten. Wir konnten durch Prüfung des Messprotokolls und der Lichtbildaufnahmen feststellen, dass die Messungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert waren, was zu einem erfolgreichen Einspruch führte.
Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf einen Falschparker, der an der Kita am Alten Postweg sein Auto abgestellt hatte. Hier war das Bußgeld zwar nur 15 Euro, aber das Verwarngeld konnte durch unsere Intervention auf null reduziert werden, da die Beschilderung unklar war.
Die Herausforderungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten sind vielfältig, doch mit rechtlicher Unterstützung stehen die Chancen gut, gegen ungerechtfertigte Bußgelder vorzugehen. Wenn Sie Fragen zu einem spezifischen Fall haben, beraten wir Sie gerne.
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