Fahrverbot in Ochsenwerder
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Ochsenwerder und Umgebung.
Geblitzt auf der Ochsenwerder Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Ochsenwerder Straße und ihre Umgebung sind nicht nur landschaftlich reizvoll, sondern auch stark befahren. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden ist mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Oftmals sind Autofahrer hier mit Geschwindigkeitskontrollen konfrontiert, die zu Bußgeldern und möglicherweise zu Fahrverboten führen können. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab 31 km/h zu schnell droht ein Fahrverbot von einem Monat.
Fahrverbot in Ochsenwerder: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Ochsenwerder existenzielle Auswirkungen haben, insbesondere wenn sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sei es für den Weg zur Arbeit oder für die Versorgung der Familie. Gemäß § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn Sie über einen bestimmten Punktestand in Flensburg verfügen oder bei besonders schweren Verkehrsverstößen. Ein Einspruch gegen das Fahrverbot kann sich lohnen, wenn Sie nachweisen können, dass das Fahrverbot eine berufliche Härte für Sie darstellt.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
Die Straßen von Ochsenwerder sind nicht nur für ihre malerische Umgebung bekannt, sondern auch für einige häufige Verkehrssituationen, die zu Bußgeldern führen können. Dazu zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- Rotlichtverstöße:
- Parkverstöße:
Rechtslage und typische Mandantensituationen
Die rechtlichen Grundlagen für Fahrverbote finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Bei einem Fahrverbot aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen oder anderen Verkehrsverstößen ist es wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten. Für viele Mandanten aus Ochsenwerder ist die Situation besonders herausfordernd, wenn sie auf das Auto angewiesen sind. In solchen Fällen prüfen wir, ob ein Antrag auf Absehen vom Fahrverbot nach § 25 Abs. 2 StVG möglich ist, um die negativen Auswirkungen auf die berufliche Existenz zu minimieren. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass wir oft erfolgreich Anträge auf Absehen vom Fahrverbot stellen konnten, wenn der Mandant nachweisen konnte, dass er auf das Fahrzeug angewiesen ist, etwa als Außendienstmitarbeiter oder Alleinerziehender.
Wenn Sie in Ochsenwerder mit einem Fahrverbot konfrontiert sind, ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Unsere Kanzlei steht bereit, um Sie in Ihrem Fall zu beraten und eine individuelle Strategie zu entwickeln.
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