Fahrverbot in Tatenberg
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Geblitzt auf der Tatenberger Straße? Das sind Ihre Rechte
Die Tatenberger Straße, eine der Hauptverkehrsadern im Stadtteil Tatenberg, ist bekannt für ihre Geschwindigkeitskontrollen. An verschiedenen Stellen, insbesondere in der Nähe der Kreuzung mit der Lohbrügger Landstraße, kann es schnell zu Blitzerfotos kommen. Der Vorwurf einer Geschwindigkeitsübertretung führt nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten in Flensburg und möglicherweise zu einem Fahrverbot. Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h drohen Bußgelder von bis zu 160 Euro und 2 Punkten. Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 31 km/h kann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Tatenberg: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann für viele Betroffene im Bezirk Bergedorf erhebliche berufliche und private Konsequenzen haben. Besonders für Pendler oder Selbständige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann die Anordnung eines Fahrverbots eine existenzielle Bedrohung darstellen. Gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn die Schwere der Verkehrsordnungswidrigkeit dies rechtfertigt. In vielen Fällen ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll, insbesondere wenn formale Fehler vorliegen oder die Geschwindigkeitsmessung angezweifelt werden kann.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
In Tatenberg gibt es einige typische Verkehrsverstöße, die zu Fahrverboten führen können. Hier sind einige Beispiele:
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Rotlichtverstöße:
- Alkohol am Steuer:
Berufliche Härte: Absehen vom Fahrverbot
In bestimmten Fällen können Betroffene die Anordnung eines Fahrverbots abwehren, wenn ihnen eine berufliche Härte droht. Dies ist insbesondere relevant für Berufskraftfahrer oder Selbständige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind. Nach § 25 Abs. 2 StVG kann das Gericht unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von einem Fahrverbot absehen. Hierbei sind Nachweise über die berufliche Notwendigkeit des Fahrens, wie etwa Arbeitsverträge oder Bestätigungen des Arbeitgebers, entscheidend.
Unsere Kanzlei steht Ihnen bei der Anfechtung von Fahrverboten zur Seite und hilft Ihnen, die bestmögliche Lösung zu finden. Sollten Sie von einem Fahrverbot betroffen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.
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