Fahrverbot in Altengamme
Ihr Anwalt für Fahrverbot in Altengamme und Umgebung.
Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte
In Altengamme, einem Stadtteil des Bezirks Bergedorf, sind die Straßen oft stark frequentiert. Viele Autofahrer sind sich nicht bewusst, dass sie durch Geschwindigkeitsüberschreitungen oder andere Verkehrsverstöße schnell in die Gefahr eines Fahrverbots geraten können. Die Bergedorfer Straße und die Hauptstraße sind beispielsweise häufige Kontrollen von Geschwindigkeitsmessanlagen ausgesetzt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h drohen Bußgelder von bis zu 160 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Ab 31 km/h Überschreitung kann bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Fahrverbot in Altengamme: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben, insbesondere wenn sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um zur Arbeit zu gelangen. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Auch bei einem Fahrverbot wegen wiederholter Verstöße kann das Absehen von einem Fahrverbot unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Das Gericht kann auf ein solches Verbot verzichten, wenn eine berufliche oder persönliche Härte vorliegt. Dies ist häufig der Fall, wenn der Betroffene auf das Auto angewiesen ist, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Ab 21 km/h zu schnell: 160 Euro und 2 Punkte.
- Rote Ampeln überfahren: Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkte, zusätzlich droht ein einmonatiges Fahrverbot.
- Alkohol am Steuer: Ab 0,5 Promille: 500 Euro, 2 Punkte und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat.
Zusätzlich sind viele Autofahrer in Altengamme mit dem Thema Lärmschutz konfrontiert. Bei Verstößen gegen die Vorschriften zur Lärmbelästigung kann es ebenfalls zu einem Fahrverbot kommen. Hierbei sind auch die Paragraphen des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) relevant.
Typische Mandantensituationen aus der Praxis
In unserer Kanzlei in Hamburg haben wir häufig Mandanten, die aufgrund eines Fahrverbots in eine Notlage geraten sind. Ein Beispiel ist ein Berufskraftfahrer aus Altengamme, der aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h ein Fahrverbot von einem Monat erhalten hat. Da er auf seinen Führerschein angewiesen ist, um täglich zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen, haben wir erfolgreich Einspruch eingelegt und konnten das Fahrverbot abwenden.
Ein weiteres Beispiel sind Pendler, die durch eine kurzzeitige Geschwindigkeitsüberschreitung an der Kreuzung an der Bergedorfer Straße in ein Fahrverbot geraten sind. Hierbei konnten wir durch die Vorlage von Nachweisen über die berufliche Notwendigkeit des Fahrzeugs das Gericht überzeugen, vom Fahrverbot abzusehen.
Wenn Sie von einem Fahrverbot betroffen sind oder Fragen zur Anfechtung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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