Autorennen / Raser in Altengamme
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Raserei auf der Bundesstraße 5: Gefahr für Anwohner und Verkehrsteilnehmer
In Altengamme, insbesondere auf der stark frequentierten Bundesstraße 5, kommt es immer wieder zu illegalen Autorennen und riskanten Überholmanövern. Anwohner berichten von lauten Motoren und gefährlichen Fahrmanövern, die nicht nur die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Gemäß § 315d StGB wird die Teilnahme an einem Autorennen mit hohen Strafen geahndet, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können.
Strafen und Rechtsfolgen bei Raserfällen
Die rechtlichen Konsequenzen für Raser in Altengamme sind erheblich. Wenn Sie beim Fahren in einem autorennähnlichen Wettbewerb erwischt werden, drohen folgende Strafen:
- Geldstrafen bis zu 10.000 Euro
- Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- Fahrverbot von bis zu 3 Monaten
- Punkte in Flensburg (bis zu 3 Punkte bei fahrlässiger Gefährdung)
Zusätzlich können Sie, wenn Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 30 km/h festgestellt werden, mit einem Fahrverbot von bis zu 3 Monaten rechnen. In Altengamme überwacht die Polizei häufig die Verkehrssituation, insbesondere an Kreuzungen wie der an der Straße „Am Alten Postweg“. Blitzer sind hier keine Seltenheit.
Verkehrssituation und häufige Probleme
Die Straßenverhältnisse in Altengamme sind nicht immer optimal. Die Kombination aus schmalen Straßen, vielen Kreuzungen und hohem Verkehrsaufkommen, insbesondere während der Rushhour, führt häufig zu gefährlichen Situationen. Raser nutzen oft die ruhigen Straßenabschnitte für illegale Rennen. Ein Beispiel ist die Strecke zwischen der Kreuzung an der „Bergedorfer Straße“ und der „Dorfstraße“, wo Anwohner regelmäßig von überhöhten Geschwindigkeiten berichten.
Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Radfahrer, ist in solchen Situationen besonders hoch. Ein Typfall aus unserer Praxis betrifft einen Mandanten, der auf der „Bergedorfer Straße“ bei überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern erwischt wurde. Die daraufhin verhängten Strafen führten nicht nur zu einem hohen Bußgeld, sondern auch zu einem monatelangen Fahrverbot.
Rechtslage und Verteidigungsmöglichkeiten
Die rechtliche Grundlage für die Strafverfolgung bei Autorennen bildet § 315d StGB, der die Teilnahme an einem nicht genehmigten Wettbewerb unter Strafe stellt. Zudem können auch Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 24 StVG und § 1 OWiG zur Anwendung kommen, wenn beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen nachweisbar sind. In vielen Fällen stehen Betroffene vor der Herausforderung, dass sie sich gegen die Vorwürfe verteidigen müssen, wobei eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung entscheidend ist.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Teilnahme an einem „freundlichen Wettrennen“ keine rechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Gegenteil ist der Fall: Auch in solchen Fällen können schwerwiegende Strafen verhängt werden. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass ein Mandant, der in einem solchen Wettrennen auf der „Lohbrügge“ Straße erwischt wurde, wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zur Verantwortung gezogen wurde und ein Fahrverbot von 6 Monaten erhielt.
Wenn Sie in Altengamme mit dem Vorwurf der Raserei konfrontiert sind oder Fragen zur Rechtslage haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
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