Ordnungswidrigkeiten in Neuengamme

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Ordnungswidrigkeiten in Neuengamme

Geblitzt auf der Bergedorfer Straße? Das sind Ihre Rechte

In Neuengamme, einem Stadtteil im Bezirk Bergedorf, sind Verkehrsordnungswidrigkeiten an der Tagesordnung. Ob auf der Bergedorfer Straße, die oft als Durchgangsstraße genutzt wird, oder an den vielbefahrenen Kreuzungen an der Curslacker Straße – Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Missachten von Verkehrszeichen können schnell zu Bußgeldbescheiden führen. Viele Betroffene fragen sich, ob ein Einspruch gegen solche Bescheide sinnvoll ist und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.

Typische Bußgeldbeträge und Punkte im Flensburger Fahreignungsregister

In Neuengamme sind die Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten klar geregelt. Beispielsweise können Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen (§ 49 StVO). Bei einer Überschreitung von 41 km/h droht bereits ein Bußgeld von 160 Euro und zwei Punkte. Bei besonders gravierenden Verstößen, wie einem Überfahren einer roten Ampel, können die Bußgelder sogar bis zu 360 Euro betragen, und es droht ein Fahrverbot von einem Monat (§ 25 StVG).

  • Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h: 35 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung 21-30 km/h: 70 Euro, 1 Punkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung 31-40 km/h: 120 Euro, 1 Punkt
  • Überfahren einer roten Ampel: 200-360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Die häufigsten Verkehrsverstöße in Neuengamme

Die Verkehrssituation in Neuengamme ist durch eine hohe Frequentierung geprägt, insbesondere an der Curslacker Straße und der Bergedorfer Straße. Oft kommt es hier zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen, die durch Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln verursacht werden. An Kreuzungen wie der an der Ochsenwerder Straße sind viele Autofahrer unsicher, was zu weiteren Verstößen führt.

Ein typisches Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant wurde in der Bergedorfer Straße mit 55 km/h gemessen, wo 30 km/h erlaubt sind. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 200 Euro und zwei Punkte. Bei einer solchen Situation kann es sinnvoll sein, einen Einspruch einzulegen, insbesondere wenn Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen oder besondere mildernde Umstände vorliegen.

Fristen und Vorgehensweise bei Einsprüchen

Betroffene sollten die Fristen im Auge behalten. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt eingelegt werden (§ 67 OWiG). Es ist ratsam, sofort tätig zu werden, um mögliche Beweismittel zu sichern oder Zeugen zu befragen. Die Einlegung des Einspruchs kann durch einen Anwalt erfolgen, der die Erfolgsaussichten prüft und gegebenenfalls eine Akteneinsicht beantragt.

Ein häufiges Szenario ist, dass Mandanten nach einem ersten Bußgeldbescheid unsicher sind, ob sie Einspruch einlegen sollen. Hier kann eine rechtliche Beratung helfen, die individuelle Situation zu bewerten und die Optionen zu erläutern.

Verkehrsverstöße in Neuengamme können schnell zu hohen Bußgeldern und Punkten führen. Ein rechtzeitiger Einspruch kann nicht nur finanzielle Belastungen mindern, sondern auch langfristige Auswirkungen auf den Führerschein verhindern. Wenn Sie Fragen zu einem Bußgeldbescheid oder einer Verwarnung haben, zögern Sie nicht, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und die beste Lösung zu finden.

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