Punkte in Flensburg in Neuengamme

Ihr Anwalt für Punkte in Flensburg in Neuengamme und Umgebung.

Punkte in Flensburg in Neuengamme

Geblitzt auf der B5? Das sind Ihre Rechte

Als Bewohner von Neuengamme, einem Stadtteil im Bezirk Bergedorf, sind Sie möglicherweise häufig auf der B5 unterwegs. Diese vielbefahrene Straße ist bekannt für Geschwindigkeitsmessungen, insbesondere an den Bereichen um die Kreuzung mit der Gülzower Straße. Ein Bußgeldbescheid aufgrund eines Geschwindigkeitsüberschreitungen kann schnell zu Punkten in Flensburg führen. Ab 21 km/h zu schnell innerorts drohen Ihnen 1 Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro, während ab 31 km/h bereits 2 Punkte und 140 Euro fällig werden.

Fahrverbot in Neuengamme: Wann sich ein Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot kann für viele Autofahrer in Neuengamme gravierende Folgen haben. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts müssen Sie mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Ein solcher Bescheid kann jedoch angefochten werden. Relevant ist hier § 25 StVG, der die Voraussetzungen für ein Fahrverbot regelt. Wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt, kann ein Einspruch sinnvoll sein.

Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf

Die Verkehrssituation in Neuengamme ist nicht ohne Herausforderungen. An stark frequentierten Stellen wie der Kreuzung von der Alten Landstraße zur Neuen Straße, wo häufig Blitzer stehen, kommt es leicht zu Verstößen. Hier sind einige typische Verstöße und deren Rechtsfolgen:

  • Überfahren einer roten Ampel: 2 Punkte, 200 Euro Bußgeld
  • Handynutzung am Steuer: 1 Punkt, 100 Euro Bußgeld
  • Zu dichtes Auffahren: 1 Punkt, tailgating 80 Euro Bußgeld

Zusätzlich sollten Sie sich der möglichen Folgen bewusst sein. Ein Punktestand von 8 Punkten führt zu einem Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 4 Abs. 3 StVG. Dies kann für viele Verkehrsteilnehmer in Neuengamme gravierende Folgen haben, insbesondere wenn das Auto für den täglichen Arbeitsweg benötigt wird.

Punkteabbau: Möglichkeiten und Fristen

Der Punkteabbau kann für viele Betroffene eine Möglichkeit darstellen, ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Laut § 4a StVG ist es möglich, Punkte abzubauen, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren keinen weiteren Verstoß begehen. Alternativ können Sie an einem freiwilligen Punkteabbau-Programm teilnehmen, das in der Regel 2 Punkte abbaut, jedoch mit Kosten verbunden ist. Diese Kurse sind in Hamburg vielfach verfügbar und können auch in der Nähe von Neuengamme besucht werden.

Wenn Sie mit Punkten in Flensburg konfrontiert sind oder Fragen zu Bußgeldbescheiden haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Team aus erfahrenen Verkehrsrechtsanwälten berät Sie umfassend und individuell.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden