Bußgeldbescheid in Allermöhe
Ihr Anwalt für Bußgeldbescheid in Allermöhe und Umgebung.
Geblitzt auf der Allermöher Hauptstraße? Ihre Möglichkeiten der Verteidigung
Die Allermöher Hauptstraße und ihre Umgebung sind häufig von Geschwindigkeitskontrollen betroffen. Die dortigen Geschwindigkeitsbegrenzungen sind klar geregelt: Innerhalb des Wohngebiets gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, während auf den Hauptstraßen 50 km/h erlaubt sind. Bei Überschreitungen drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes erheblich ausfallen können. Wer beispielsweise innerorts zwischen 31 und 40 km/h zu schnell fährt, muss mit einem Bußgeld von 160 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die häufige Präsenz von stationären Blitzern, insbesondere am Ende der Allermöher Hauptstraße, sorgt dafür, dass viele Verkehrsteilnehmer ungewollt in die Fänge der Bußgeldbehörden gelangen. Auch mobile Blitzer, die im Bereich der Kreuzung zur Curslacker Hauptstraße positioniert sind, erhöhen die Gefahr, unverhofft einen Bußgeldbescheid zu erhalten. Hier ist schnelles Handeln gefragt, um rechtliche Schritte einzuleiten.
Fahrverbot in Allermöhe: Wann sich ein Einspruch lohnt
Ein Fahrverbot kann bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen ausgesprochen werden, beispielsweise wenn Sie mit mehr als 41 km/h zu schnell in einer 30er-Zone unterwegs sind. In solchen Fällen droht ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten, je nach Schwere des Verstoßes. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 61 km/h in einer 50er-Zone liegt die Geldbuße sogar bei 600 Euro, verbunden mit zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage nach Erhalt des Bescheides. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten eines Einspruchs zu prüfen und gegebenenfalls die Verfahrensweise zu optimieren. Die Überprüfung der Messmethoden oder die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahren kann entscheidend sein.
Häufige Bußgeldfallen im Bezirk Bergedorf
In Allermöhe gibt es mehrere typische Szenarien, die zu Bußgeldbescheiden führen können. Hier sind einige Beispiele:
- Überfahren einer roten Ampel an der Kreuzung Allermöher Hauptstraße und Curslacker Hauptstraße: 200 Euro und zwei Punkte.
- Parken im Halteverbot in der Nähe des Allermöher Marktes: 55 Euro.
- Handynutzung am Steuer während der Fahrt: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
- Missachtung von Vorfahrtsregeln an der Kreuzung zur Kirchwerder Landstraße: 120 Euro und ein Punkt.
Das Verkehrsaufkommen in Allermöhe ist gerade zu Stoßzeiten hoch, was das Risiko erhöht, in eine der genannten Fallen zu geraten. Zudem führen die häufigen Geschwindigkeitskontrollen zu einem erhöhten Aufkommen von Bußgeldbescheiden.
Rechtslage und relevante Gesetze für Allermöher Verkehrsteilnehmer
Die rechtlichen Grundlagen für Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie im Straßenverkehrsgesetz (StVG). Diese Gesetze bestimmen die Rahmenbedingungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein Verstoß gegen § 3 StVO (Geschwindigkeit) oder § 49 StVO (Verkehrszeichen) kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weshalb eine rechtzeitige und fundierte Verteidigung entscheidend ist.
In der Praxis sehen wir häufig, dass Mandanten durch ungenaue Messungen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Kontrollen zu Unrecht bestraft werden. Hier ist es wichtig, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der die spezifischen Umstände Ihres Falls kennen und auswerten kann.
Wenn Sie in Allermöhe einen Bußgeldbescheid erhalten haben oder sich gegen einen drohenden Führerscheinentzug wehren möchten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Verkehrsrecht beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte.
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