Kfz-Versicherungsrecht in Allermöhe
Ihr Anwalt für Kfz-Versicherungsrecht in Allermöhe und Umgebung.
Geblitzt auf der B5? Ihre Rechte und Möglichkeiten
Für viele Autofahrer in Allermöhe ist die B5 eine der Hauptverkehrsadern. Hier kommt es häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen, insbesondere an den vielbefahrenen Kreuzungen mit der Schwenke und der Kirchwerder Straße. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen, was bereits einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Überschreitungen von 11 bis 15 km/h kosten 50 Euro und ebenfalls einen Punkt. Bei Geschwindigkeitsverstößen, die über 21 km/h hinausgehen, können auch Fahrverbote von bis zu drei Monaten drohen.
Regulierung von Unfallschäden: Was Sie beachten müssen
Ein Verkehrsunfall auf der Straße Am Alten Postweg oder der Curslacker Deich kann schnell geschehen. Bei der Regulierung von Schäden ist es wichtig, alle relevanten Informationen und Beweise zu sammeln. Die Kfz-Versicherung ist verpflichtet, die Schadenshöhe zu ermitteln und zu regulieren, jedoch kommt es häufig vor, dass Versicherungen versuchen, die Schadenshöhe zu minimieren oder Zahlungen zu verweigern. Hier gibt es rechtliche Grundlagen, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt sind. Besonders wichtig ist der § 1 VVG, der die Pflicht zur Schadensregulierung regelt. Bei Streitigkeiten über die Schadenshöhe oder die Haftung kann es sinnvoll sein, sich rechtlich beraten zu lassen.
Kfz-Versicherung in Allermöhe: Typische Probleme und Lösungen
Die häufigsten Probleme, mit denen Mandanten in Allermöhe konfrontiert sind, umfassen:
- Unzureichende Schadensregulierung durch die Versicherung
- Probleme bei der Haftungszuschreibung nach einem Unfall
- Versicherungsbetrugsvorwürfe seitens der Versicherung
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mandant hatte einen Auffahrunfall auf der B5, bei dem die Schuldfrage nicht eindeutig war. Die gegnerische Versicherung versuchte, die Zahlung zu verweigern, indem sie behauptete, der Mandant sei zu schnell gefahren. Hier konnte durch die Beweissicherung, wie Zeugenaussagen und Fotos, eine Regulierung des Schadens durchgesetzt werden.
Fristen und Rechtsfolgen bei Kfz-Versicherungsfällen
Bei der Einreichung von Ansprüchen gegen Kfz-Versicherungen sind Fristen von großer Bedeutung. Nach einem Unfall haben Sie in der Regel bis zu sechs Monate Zeit, um Ihren Anspruch bei der Versicherung geltend zu machen. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihr Anspruch verwirken. Weiterhin gelten bei Bußgeldbescheiden strenge Fristen: Ein Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden. Bei Missachtung dieser Fristen kann es zu erheblichen Nachteilen kommen.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verankert. Beispielsweise regelt § 24 StVG die Bußgeldverfahren, während § 1 OWiG die allgemeinen Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten festlegt.
Wenn Sie in Allermöhe mit Problemen im Bereich Kfz-Versicherungsrecht konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
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