Alkohol am Steuer in Rissen
Ihr Anwalt für Alkohol am Steuer in Rissen und Umgebung.
Geblitzt auf der Blankeneser Chaussee? Ihre Rechte nach Alkohol am Steuer
Der Stadtteil Rissen, geprägt von weitläufigen Straßen und einer ruhigen Wohngegend, ist nicht immun gegen die Gefahren des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Häufige Verkehrsüberwachungen, insbesondere auf der Blankeneser Chaussee sowie der Rissener Straße, führen dazu, dass viele Fahrer in unangenehme rechtliche Situationen geraten. Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille macht sich ein Fahrer strafbar und kann mit erheblichen Konsequenzen rechnen.
Rechtsfolgen bei Trunkenheitsfahrten in Rissen
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt. Ab einem Blutalkoholgehalt von 0,5 Promille drohen:
- Bußgeld in Höhe von 500 Euro
- 2 Punkte im Fahreignungsregister
- Einmonatiges Fahrverbot
Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille oder im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können sogar strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 316 StGB eintreten, was zu Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen kann. In solch einem Fall ist auch mit der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen, deren Kosten bis zu 400 Euro betragen können.
Typische Mandantensituationen im Bezirk Altona
Ein häufiges Szenario, das wir in unserer Kanzlei erleben, ist die Feststellung von Alkohol am Steuer nach einer Feierlichkeit. Ein Mandant, der nach einem Abendessen in einem der vielen Restaurants in Rissen, wie dem „Rissener Mühlenteich“, nach Hause fahren möchte, wird an einer Verkehrskontrolle auf der Rissener Straße angehalten. Der durchgeführte Atemalkoholtest zeigt einen Wert von 0,7 Promille. In diesem Fall wäre der Mandant mit den oben genannten Bußgeldern und einem Fahrverbot konfrontiert.
Ein weiteres Beispiel ist das Fahren unter Alkoholeinfluss, ohne dass ein Unfall passiert. Hier kann sich der Betroffene oft nicht vorstellen, dass auch ohne Unfall schwerwiegende Konsequenzen drohen. Die Unkenntnis über die rechtlichen Rahmenbedingungen führt häufig zu Unsicherheiten.
Verteidigungsmöglichkeiten gegen Bußgeldbescheide
In vielen Fällen ist es möglich, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es Unstimmigkeiten bei der Atemalkoholmessung gab. Beispielsweise könnte die ordnungsgemäße Durchführung des Tests angezweifelt werden, was zu einem Absehen von einem Fahrverbot führen kann. Ein weiterer Ansatzpunkt kann die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Fahrverbots sein.
Wichtig ist, dass der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids eingelegt wird. Hierbei ist die Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts für Verkehrsrecht von großem Vorteil, um die bestmöglichen Chancen auf eine positive Entscheidung zu gewährleisten.
Wenn Sie in Rissen mit einem Vorwurf des Fahrens unter Alkoholeinfluss konfrontiert sind oder Fragen zu Ihrem Fall haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender rechtlicher Beratung und Unterstützung zur Seite.
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