Parken und Halten in Rissen

Ihr Anwalt für Parken und Halten in Rissen und Umgebung.

Parken und Halten in Rissen

Parkverbot am Rissener Dorfplatz: So umgehen Sie die Strafe

Der Rissener Dorfplatz ist ein beliebter Treffpunkt für Anwohner und Besucher. Doch die Parkraumbewirtschaftung kann hier schnell zu teuren Knöllchen führen. Fälschlicherweise geparkte Fahrzeuge, etwa auf den Fußgängerüberwegen oder in Halteverbotszonen, ziehen sofort Konsequenzen nach sich. Laut § 49 Abs. 1 Nr. 2 StVO droht bei einem Parkverstoß ein Bußgeld von 15 bis 35 Euro, wenn Sie in einer Halteverbotszone parken. In schwerwiegenderen Fällen, wie dem Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechende Genehmigung, kann das Bußgeld bis zu 220 Euro betragen.

Abschleppen in Rissen: Rechte und Pflichten

Besonders an stark frequentierten Stellen, wie dem Süllbarg oder der Langen Reihe, kann die Polizei oder der Ordnungsdienst Fahrzeuge abschleppen lassen, die den Verkehr behindern. Gemäß § 1 Abs. 1 StVG ist das Halten auf Gehwegen oder an Kreuzungen, wo es den Verkehr gefährdet, nicht erlaubt. Die Kosten für das Abschleppen können bis zu 300 Euro betragen, zuzüglich der Gebühren für das Verwahren des Fahrzeugs. In der Praxis bedeutet das, dass Sie nicht nur mit einem hohen Bußgeld rechnen müssen, sondern auch die Abschleppkosten tragen müssen, die Sie in der Regel nicht zurückbekommen.

Typische Verkehrsverstöße in Rissen: Ein Überblick

  • Parken in zweiter Reihe:
  • Halteverbot beachten: Bußgeld von 15 bis 35 Euro, je nach Schwere des Verstoßes.
  • Parken auf einem Behindertenparkplatz: Bis zu 220 Euro.
  • Gehwegparken: Bußgeld von 25 bis 55 Euro, abhängig von der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Die häufigsten Mandantensituationen in unserer Kanzlei betreffen Anwohner, die sich über unrechtmäßige Knöllchen beschweren oder gegen Abschleppmaßnahmen vorgehen möchten. Oft sind es auch Autofahrer, die sich unsicher sind, ob die Beschilderung korrekt ist oder ob sie tatsächlich gegen die Vorschriften verstoßen haben.

Wie Sie gegen Knöllchen vorgehen können

Wenn Sie ein Knöllchen erhalten haben, ist es wichtig, die Umstände genau zu prüfen. Ein Einspruch kann sinnvoll sein, wenn Sie nachweisen können, dass die Beschilderung nicht eindeutig war oder das Parken an der betreffenden Stelle tatsächlich erlaubt war. Die Frist für einen Einspruch beträgt zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides. Bei schwerwiegenden Verstößen, wie dem Fahren ohne gültige Parkgenehmigung, drohen Punkte in Flensburg. Dies kann nicht nur zu einer Geldstrafe, sondern auch zu einem Fahrverbot führen, wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mehr als acht Punkte sammeln.

Wenn Sie Fragen zu Park- und Halteverstößen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts.

Kontaktformular

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr vollständiger Name
ihre@email.de
040 / ...
Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen...
Nachricht senden