Verkehrsstrafrecht in Rissen

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Verkehrsstrafrecht in Rissen

Geblitzt auf der Wesselhöfen? Ihre Rechte und Möglichkeiten

In Rissen, einem Stadtteil des Bezirks Altona, sind die Straßen oft stark befahren. Insbesondere die Wesselhöfen und die Sülldorfer Landstraße sind bekannte Unfall- und Geschwindigkeitsmessstellen. Wenn Sie hier mit überhöhter Geschwindigkeit oder unter Alkoholeinfluss geblitzt werden, können erhebliche rechtliche Konsequenzen auf Sie zukommen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h drohen Bußgelder ab 80 Euro und der Eintrag von einem Punkt in Flensburg. Bei Geschwindigkeitsübertretungen in Verbindung mit Gefährdungen Dritter kann es sogar zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen.

Fahrerflucht in Rissen: Folgen und Verteidigungsmöglichkeiten

Ein weiteres häufiges Problem ist die Fahrerflucht. In Rissen kommt es immer wieder zu kleinen Unfällen, etwa auf der Bahrenfelder Straße oder in den Wohngebieten um den Wesselhöfen. Wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort verlassen, drohen Ihnen gemäß § 142 StGB Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen. Auch der Verlust Ihres Führerscheins ist möglich. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa dem verursachten Schaden oder ob Personen verletzt wurden. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, sich rechtlich gegen Vorwürfe der Fahrerflucht zu wehren, insbesondere wenn Zweifel an der Identität des Fahrers bestehen.

Trunkenheit am Steuer: Was Sie wissen sollten

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist ein ernstes Vergehen, das in Rissen nicht selten vorkommt. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille kann es gemäß § 24a StVG zu einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg kommen. Bei einem Wert von 1,1 Promille oder mehr wird es strafrechtlich relevant, was zu einem Fahrverbot von mindestens sechs Monaten führt. In solchen Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig juristisch beraten zu lassen, um mögliche Folgen zu minimieren. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass ein Mandant mit 1,2 Promille ein Fahrverbot von sieben Monaten erhielt, jedoch durch eine gute Verteidigung das Bußgeld von 1.000 Euro und die Punkte reduzieren konnte.

Nötigung im Straßenverkehr: Ein Delikt mit weitreichenden Konsequenzen

Ein weiteres relevantes Thema in Rissen ist die Nötigung im Straßenverkehr. Aggressives Fahrverhalten, wie das Schneiden anderer Fahrzeuge oder das Drängeln auf der Straße, kann als Nötigung gemäß § 240 StGB gewertet werden. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. In einem aktuellen Fall wurde ein Mandant in der Nähe des Rissener Waldes wegen Nötigung angeklagt, nachdem er einen anderen Fahrer bedrängt hatte. Durch eine fundierte Verteidigung konnte eine Verurteilung vermieden werden.

Typische Mandantensituationen und Ihre Rechte

In unserer Kanzlei in Hamburg-Rissen kommen immer wieder Mandanten mit unterschiedlichen Verkehrsstrafrechtsfällen. Hier sind einige häufige Situationen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung:
  • Fahrerflucht:
  • Trunkenheit am Steuer:
  • Nötigung:

In all diesen Fällen ist es entscheidend, schnell zu handeln und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Strafen zu minimieren.

Wenn Sie in eine verkehrsstrafrechtliche Angelegenheit verwickelt sind, stehen wir Ihnen in Rissen kompetent zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie umfassend und entwickeln individuelle Verteidigungsstrategien für Ihren Fall.

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