Unfälle & Schadensregulierung

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche im Überblick

Erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche im Überblick

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche im Überblick

Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten eine belastende Erfahrung sein. Neben den emotionalen und körperlichen Folgen gilt es, auch die finanziellen Aspekte zu klären. In Deutschland sind die Schadensansprüche nach einem Verkehrsunfall klar geregelt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese erfolgreich durchsetzen können.

Reparaturkosten

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall: Ihre Ansprüche im Überblick — Illustration

Die Reparaturkosten sind in der Regel der größte Posten bei der Schadensregulierung. Sie können entweder durch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag eines Kfz-Meisterbetriebs ermittelt werden. Gemäß § 249 BGB sind Sie berechtigt, die Kosten für die Wiederherstellung Ihres Fahrzeugs zu verlangen. Die Höhe der Kosten muss angemessen sein, d.h. sie müssen die marktüblichen Preise widerspiegeln.

  • Gutachten: Ein unabhängiger Sachverständiger erstellt ein Gutachten über den Schaden und die Reparaturkosten.
  • Kostenvoranschlag: Ein Kfz-Werkstatt gibt eine Schätzung der Reparaturkosten ab, die oft günstiger ist, aber weniger rechtssicher.

Wichtiger Hinweis: Wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs überschreiten, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da in diesem Fall eine fiktive Abrechnung gemäß § 249 BGB in Betracht kommt.

Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung soll Ihnen den Verlust der Nutzung Ihres Fahrzeugs kompensieren. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und kann in der Regel wie folgt berechnet werden:

  • PKW bis 100 PS: ca. 30 Euro pro Tag
  • PKW über 100 PS: ca. 50 Euro pro Tag
  • Transporter: ca. 70 Euro pro Tag

Die Nutzungsausfallentschädigung wird für den Zeitraum gezahlt, in dem Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, in der Regel bis zur Dauer der Reparatur.

Merkantiler Minderwert

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Der merkantile Minderwert bezieht sich auf den Wertverlust Ihres Fahrzeugs, der nach der Reparatur bestehen bleibt. Selbst nach einer fachgerechten Reparatur kann das Fahrzeug aufgrund des Unfalls an Wert verlieren. Diesen Minderwert können Sie ebenfalls geltend machen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter, der Laufleistung und dem Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Weitere Kosten

Zusätzlich zu den oben genannten Ansprüchen können Sie auch folgende Kosten geltend machen:

  • Sachverständigenkosten: Die Kosten für das Gutachten, das Sie in Auftrag gegeben haben, sind erstattungsfähig.
  • Abschleppkosten: Die Kosten für das Abschleppen Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall sind ebenfalls erstattungsfähig.
  • Mietwagenkosten: Wenn Sie während der Reparatur einen Mietwagen benötigen, können Sie die Kosten dafür ebenfalls geltend machen. Hierbei sind die marktüblichen Preise maßgeblich.
  • An-/Abmeldekosten: Diese Kosten können ebenfalls Teil der Schadensregulierung sein, insbesondere wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden und ein neues anmelden müssen.
  • Unkostenpauschale: Sie können eine pauschale Entschädigung von 25-30 Euro für zusätzliche Unkosten geltend machen.
  • Schmerzensgeld: Wenn Sie durch den Unfall Verletzungen erlitten haben, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und kann von einigen hundert bis mehreren tausend Euro reichen.

Fiktive Abrechnung und die 130%-Grenze

Bei der fiktiven Abrechnung wird der Schaden nicht durch eine tatsächliche Reparatur, sondern durch eine Schadensschätzung abgerechnet. Dies ist besonders relevant, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs überschreiten. In diesem Fall können Sie die Kosten für die Reparatur nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes verlangen, wenn Sie sich entscheiden, das Fahrzeug nicht reparieren zu lassen.

Die fiktive Abrechnung kann für Fahrzeughalter, die ein älteres Fahrzeug besitzen, von Vorteil sein, da sie unter Umständen einen höheren Betrag erhalten, als dies bei einer Reparatur der Fall wäre. Hierbei sollten Sie jedoch stets die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen beachten.

Praktische Tipps zur Schadensregulierung in Hamburg

In Hamburg kann die Schadensregulierung durch den starken Verkehr und die hohe Anzahl an Unfällen komplex sein. Hier einige praktische Tipps:

  • Dokumentieren Sie den Unfallort und die Schäden an Ihrem Fahrzeug mit Fotos.
  • Notieren Sie sich die Kontaktdaten des Unfallgegners und etwaiger Zeugen.
  • Informieren Sie Ihre Versicherung umgehend über den Unfall.
  • Setzen Sie auf einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Sie bei der Schadensregulierung unterstützt.

Die korrekte und vollständige Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist entscheidend, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Scheuen Sie sich nicht, bei Bedarf rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Bei Fragen zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall oder zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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