Unfälle & Schadensregulierung

Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und was ist zu beachten?

Erfahren Sie alles über die Ansprüche auf Mietwagen nach einem Unfall, die Mietwagenklasse, Dauer sowie häufige Probleme.

Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und was ist zu beachten?

Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und was ist zu beachten?

Ein Verkehrsunfall kann für die Betroffenen nicht nur emotional belastend sein, sondern auch finanzielle Fragen aufwerfen. Insbesondere die Regelung bezüglich eines Mietwagens ist für viele unklar. In diesem Artikel erläutern wir, wer für die Kosten eines Mietwagens nach einem Unfall aufkommt, welche Ansprüche Sie haben und was Sie dabei beachten sollten.

Anspruch auf Mietwagen nach § 249 BGB

Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und was ist zu beachten? — Illustration

Nach einem Unfall haben Sie gemäß § 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch den Unfall entstanden ist. Dazu zählt auch der Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Ihr eigenes Fahrzeug durch den Unfall nicht mehr fahrbereit ist. Der Anspruch auf einen Mietwagen ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Fahrzeug muss sich in einem reparaturbedürftigen Zustand befinden.
  • Sie müssen den Mietwagen tatsächlich benötigen, um Ihren Alltag aufrechtzuerhalten.

In der Regel wird Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparaturzeit sowie für eine angemessene Überlegungszeit zur Verfügung gestellt. Diese Überlegungszeit ist wichtig, da Sie möglicherweise Zeit benötigen, um zu entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder sich ein neues Fahrzeug anschaffen möchten.

Mietwagenklasse: Gleichwertig, nicht besser

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Mietwagenklasse. Der Ersatzwagen muss in der Regel gleichwertig zu Ihrem beschädigten Fahrzeug sein. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf ein Fahrzeug der höheren Klasse haben. Dies ist in § 249 BGB und in den dazugehörigen Urteilen der Rechtsprechung festgelegt.

Die Mietwagenklasse sollte sich an den folgenden Kriterien orientieren:

  • Marke und Modell des eigenen Fahrzeugs
  • Alter des Fahrzeugs
  • Leistung und Ausstattung des Fahrzeugs

Ein Beispiel: Wenn Sie einen Kleinwagen fahren, haben Sie keinen Anspruch auf einen Miet-SUV oder eine Limousine. Eine gleichwertige Klasse wäre in diesem Fall ein vergleichbarer Kleinwagen.

Dauer der Anmietung: Reparaturzeit und Überlegungszeit

Mietwagen nach Unfall: Wer zahlt und was ist zu beachten? — Illustration

Die Dauer, für die Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen können, setzt sich aus zwei Faktoren zusammen:

  1. Reparaturzeit: Diese umfasst den Zeitraum, der benötigt wird, um Ihr Fahrzeug instand zu setzen.
  2. Angemessene Überlegungszeit: Diese Zeit dient dazu, dass Sie überlegen können, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder sich ein neues Fahrzeug anschaffen möchten. In der Regel beträgt diese Zeit etwa 3 bis 5 Tage.

Die Gesamtdauer hängt somit von der Komplexität der Reparatur und der individuellen Situation ab. Eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung kann hier erheblich zur Zufriedenheit beitragen.

Mietwagenkosten: Schwacke-Liste vs. Fraunhofer-Tabelle

Bei der Berechnung der Mietwagenkosten gibt es verschiedene Methoden. Die beiden gängigsten sind die Schwacke-Liste und die Fraunhofer-Tabelle. Beide bieten eine Übersicht über marktübliche Mietpreise, unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung:

  • Schwacke-Liste: Diese wird häufig von Gerichten akzeptiert und listet die durchschnittlichen Mietpreise für verschiedene Fahrzeugklassen. Sie ist in der Regel die bevorzugte Methode zur Berechnung der Mietkosten.
  • Fraunhofer-Tabelle: Diese wird seltener verwendet, kann aber in spezifischen Fällen zur Anwendung kommen.

Es ist ratsam, sich an die Schwacke-Liste zu halten, um die besten Chancen auf eine vollständige Kostenerstattung zu haben. In Hamburg können die Preise für einen Kleinwagen je nach Saison und Verfügbarkeit variieren.

Alternative Nutzungsausfallentschädigung

Wenn Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten oder können, haben Sie alternativ Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung soll den Verdienstausfall kompensieren, den Sie aufgrund der Nichtnutzbarkeit Ihres Fahrzeugs erleiden.

Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung wird in der Regel nach folgenden Kriterien berechnet:

  • Art des Fahrzeugs (z. B. PKW, LKW)
  • Alter des Fahrzeugs
  • Marktübliche Tagessätze für Nutzungsausfall

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung kann je nach Fahrzeugtyp variieren. Für einen PKW liegt der Tagessatz häufig zwischen 30 und 70 Euro.

Häufige Probleme und Herausforderungen

Bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens nach einem Unfall können verschiedene Probleme auftreten, die Sie beachten sollten:

  • Kürzung durch die Versicherung: Versicherungen neigen dazu, die Mietwagenkosten zu kürzen, indem sie auf niedrigere Preise oder nicht angemessene Mietwagen verweisen. Hier ist es wichtig, Beweise in Form von Angeboten und Mietverträgen zu sammeln.
  • Eigenersparnis-Abzug: Oft wird von den Versicherungen ein Abzug für die Eigenersparnis vorgenommen, die durch die Nutzung des Mietwagens entsteht. Dies liegt meist zwischen 3 und 5 %. Es ist wichtig, sich gegen solche Abzüge zur Wehr zu setzen.

In Hamburg gibt es viele Verkehrsrechtsanwälte, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen können. Es lohnt sich, frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Wenn Sie nach einem Unfall Unterstützung bei der Klärung Ihrer Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

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