Leasingvertrag kündigen: Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen
Erfahren Sie alles über die Kündigung von Leasingverträgen, von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungsrechten bis hin zur Rückgabe des Fahrzeugs.
Leasingvertrag kündigen: Möglichkeiten und rechtliche Grundlagen
Ein Leasingvertrag ist für viele Autofahrer eine attraktive Alternative zum Kauf eines Fahrzeugs. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern oder das Fahrzeug nicht mehr den Erwartungen entspricht? In diesem Ratgeber erläutern wir, welche Möglichkeiten Sie haben, einen Leasingvertrag zu kündigen, und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind.
Verschiedene Leasingarten
Bevor wir uns mit den Kündigungsmöglichkeiten beschäftigen, ist es wichtig, die beiden häufigsten Leasingarten zu unterscheiden: Kilometerleasing und Restwertleasing.
- Kilometerleasing: Bei dieser Leasingart wird die Leasingrate auf der Basis der voraussichtlichen jährlichen Fahrleistung berechnet. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Kilometergrenze zu nutzen. Bei Rückgabe wird der tatsächliche Kilometerstand erfasst. Bei Überschreitung der vereinbarten Kilometerzahl können Nachzahlungen fällig werden.
- Restwertleasing: Hier wird der Wert des Fahrzeugs nach Ablauf der Leasingzeit geschätzt (Restwert). Die monatlichen Raten sind in der Regel niedriger, jedoch trägt der Leasingnehmer das Risiko von Wertverlusten. Bei der Rückgabe wird der Zustand des Fahrzeugs geprüft, und eventuelle Minderwerte können in Rechnung gestellt werden.
Ordentliches Kündigungsrecht
Im Allgemeinen gilt, dass Leasingverträge über einen festen Zeitraum abgeschlossen werden. Ein ordentliches Kündigungsrecht ist bei Laufzeitverträgen in der Regel nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie während der Laufzeit des Vertrages nicht einfach kündigen können. Die Vertragslaufzeiten sind oftmals zwischen 24 und 60 Monaten und enden normalerweise mit der vereinbarten Laufzeit ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die in den Vertragsbedingungen festgelegt sein können. Einige Leasinggesellschaften bieten Sonderkündigungsrechte, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Es lohnt sich, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen oder bei Zweifeln rechtlichen Rat einzuholen.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Eine außerordentliche Kündigung kann gemäß § 314 BGB erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe können beispielsweise folgende sein:
- Mängel am Fahrzeug: Treten während der Leasinglaufzeit erhebliche Mängel auf, die nicht behoben werden können, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Mängel wiederholt auftreten und nicht in akzeptabler Zeit behoben werden.
- Totalschaden: Wenn das Leasingfahrzeug einen Totalschaden erleidet, kann der Leasingvertrag ebenfalls außerordentlich gekündigt werden. Hierbei muss der Leasingnehmer in der Regel nachweisen, dass das Fahrzeug irreparabel ist.
- Diebstahl: Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. In diesem Fall sollten Sie den Diebstahl umgehend der Leasinggesellschaft melden.
Rückgabe des Fahrzeugs
Nach Beendigung des Leasingvertrages ist das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückzugeben. Hierbei sind einige Punkte zu beachten:
- Zustandsprotokoll: Bei der Rückgabe wird ein Zustandsprotokoll erstellt, in dem der aktuelle Zustand des Fahrzeugs dokumentiert wird. Schäden oder Abnutzungen werden festgehalten, um mögliche Nachforderungen zu klären.
- Minderwert: Sollte das Fahrzeug über das normale Maß hinaus abgenutzt oder beschädigt sein, kann die Leasinggesellschaft einen Minderwert geltend machen. Es ist ratsam, das Fahrzeug vor der Rückgabe gründlich zu reinigen und kleinere Mängel zu beheben.
- Nachzahlung bei Mehrkilometern: Wenn Sie die im Vertrag vereinbarte Kilometerzahl überschreiten, sind zusätzliche Gebühren fällig. Diese Gebühren können je nach Leasinggesellschaft und Vertrag erheblich variieren.
Widerrufsrecht und fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Widerrufsrecht. Verbraucher haben das Recht, einen Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag abgeschlossen wurde. Dies bedeutet, dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens, beispielsweise online, abgeschlossen wurde.
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann sich diese Frist verlängern. In solchen Fällen haben Verbraucher unter Umständen das Recht, den Vertrag auch nach Ablauf der 14 Tage zu widerrufen. Es ist empfehlenswert, sich bei Unsicherheiten über die Widerrufsbelehrung rechtlichen Rat einzuholen.
In Hamburg, wie auch in anderen Städten, gibt es zahlreiche Rechtsanwälte, die auf Verkehrsrecht spezialisiert sind und Ihnen bei Fragen rund um Leasingverträge und deren Kündigung helfen können.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihren Leasingvertrag rechtmäßig kündigen können oder Unterstützung bei der Rückgabe Ihres Fahrzeugs benötigen, zögern Sie nicht, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die besten Schritte einzuleiten.