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Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt?

Dashcams können als Beweismittel dienen, müssen jedoch datenschutzkonform genutzt werden. Erfahren Sie die wichtigsten rechtlichen Vorgaben.

Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt?

Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt?

Dashcams sind immer häufiger auf deutschen Straßen anzutreffen und können in der Unfallaufnahme eine entscheidende Rolle spielen. Doch welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden? Insbesondere nach dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) hat sich die Rechtslage bezüglich der Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen in Deutschland geändert. In diesem Artikel erfahren Sie, was erlaubt ist und wie Sie Dashcams rechtssicher nutzen können.

Das BGH-Urteil: Grundsätze zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen

Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt? — Illustration

In seinem Urteil stellte der BGH fest, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich als Beweismittel in gerichtlichen Verfahren verwertbar sind, solange sie nicht gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Die zentrale Aussage des Urteils ist, dass die Aufnahmen zur Aufklärung von Unfällen beitragen können, jedoch die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen.

Das Gericht entschied, dass eine permanente, anlasslose Aufnahme gegen § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie gegen Art. 6 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Das bedeutet konkret:

  • Aufnahme ohne Anlass: Die dauerhafte Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist nicht erlaubt, da sie in die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer eingreift.
  • Datenschutz: Die Aufnahmen dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Empfohlene Nutzung von Dashcams

Um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die Verwertbarkeit der Aufnahmen zu sichern, sollten Sie folgende Empfehlungen berücksichtigen:

  • Loop-Aufnahme: Nutzen Sie die Loop-Funktion Ihrer Dashcam. Diese sorgt dafür, dass alte Aufnahmen automatisch überschrieben werden, was die Speicherdauer der Daten minimiert.
  • Kurze Speicherdauer: Halten Sie die Speicherdauer der Aufnahmen so kurz wie möglich. Idealerweise sollten die Aufnahmen nicht länger als 24 bis 48 Stunden gespeichert werden, es sei denn, sie sind anlassbezogen.
  • Anlassbezogene Sicherung: Sichern Sie Aufnahmen nur im Falle eines Unfalls oder einer gefährlichen Situation. Diese Aufnahmen können dann als Beweismittel dienen und sollten gesondert gespeichert werden.

Rechtsfolgen bei datenschutzwidriger Nutzung

Dashcam als Beweismittel: Was ist erlaubt? — Illustration

Die Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Bei einer datenschutzwidrigen Nutzung der Dashcam drohen folgende Sanktionen:

  • Bußgelder: Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen, je nachdem, was höher ist. Bei privaten Nutzern sind die Bußgelder in der Regel geringer, können jedoch bis zu 300.000 Euro betragen.
  • Verwertungsverbot: Aufnahmen, die widerrechtlich gemacht wurden, können vor Gericht als Beweismittel unzulässig sein.

Verwertbarkeit in Straf- und Zivilverfahren

Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen kann sowohl in Straf- als auch in Zivilverfahren von Bedeutung sein. In einem Zivilverfahren, etwa bei der Klärung von Schuldfragen nach einem Unfall, können rechtmäßig gemachte Aufnahmen entscheidend sein. Das BGH-Urteil legt fest, dass bei einem Unfall, der durch die Dashcam dokumentiert wurde, die Aufnahmen als Beweismittel dienen können, sofern sie anlassbezogen und datenschutzkonform sind.

In einem Strafverfahren können Dashcam-Aufnahmen ebenfalls von Bedeutung sein, insbesondere wenn es um die Aufklärung von Verkehrsdelikten geht. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Aufnahmen nicht gegen die Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer verstoßen dürfen.

Auswirkungen in Hamburg und Umgebung

In Hamburg gelten die gleichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie im restlichen Bundesgebiet. Das bedeutet, dass auch hier die Nutzung von Dashcams an die Vorgaben des BDSG und der DSGVO gebunden ist. Insbesondere in einer Großstadt mit hohem Verkehrsaufkommen kann eine Dashcam jedoch ein hilfreiches Instrument sein, um im Falle eines Unfalles die eigene Sichtweise zu belegen und mögliche Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung durchzusetzen.

Es ist sinnvoll, sich vor der Nutzung einer Dashcam über die spezifischen Anforderungen und Empfehlungen zu informieren, um sowohl rechtliche Probleme als auch mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Wenn Sie weitere Fragen zur Nutzung von Dashcams oder zur Verwertbarkeit von Aufnahmen haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden. Wir helfen Ihnen gerne, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

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