Bußgeldkatalog 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Die Änderungen im Bußgeldkatalog 2025 betreffen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandhalten und mehr. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Punkte.
Bußgeldkatalog 2025: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der StVO-Novelle 2025 treten zahlreiche Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die auch den Bußgeldkatalog betreffen. Diese Neuerungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Änderungen, relevante Bußgelder sowie die Punkteregelung und das drohende Fahrverbot.
Änderungen im Bußgeldkatalog
Die bedeutendsten Änderungen im Bußgeldkatalog 2025 betreffen vor allem die Bereiche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandhalten, Handybenutzung, Parkverstöße und die Regelungen zur Rettungsgasse. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Geschwindigkeitsüberschreitungen
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden angehoben. Hier sind die neuen Bußgelder im Überblick:
| Verstoß | Innerorts (Euro) | Außerorts (Euro) |
|---|---|---|
| Bis 10 km/h | 30 | 20 |
| 11-15 km/h | 50 | 40 |
| 16-20 km/h | 70 | 60 |
| 21-25 km/h | 80 | 70 |
| 26-30 km/h | 100 | 80 |
| Über 30 km/h | ab 150 | ab 120 |
2. Abstand halten
Die Regelungen zum Abstandhalten sind ebenfalls strenger geworden. Ab sofort gilt:
- Bei Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h: 100 Euro und 1 Punkt.
- Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h: 200 Euro und 2 Punkte.
3. Handybenutzung
Die Strafen für die Nutzung des Handys während der Fahrt wurden drastisch erhöht. Für das Benutzen eines Handys ohne Freisprecheinrichtung drohen:
- 100 Euro und 1 Punkt bei erstmaligem Verstoß.
- 200 Euro und 2 Punkte bei wiederholtem Verstoß innerhalb von 12 Monaten.
- Ein Fahrverbot kann zudem bei wiederholten Verstößen verhängt werden.
4. Parkverstöße
Parkverstöße werden ebenfalls strenger geahndet. Hier sind einige Beispiele:
| Verstoß | Bußgeld (Euro) |
|---|---|
| Falschparken auf Behindertenparkplatz | 300 |
| Parken in zweiter Reihe | 150 |
| Parken im Halteverbot | 100 |
5. Rettungsgasse
Die Bildung einer Rettungsgasse ist in Stau- und Notfallsituationen verpflichtend. Wer sich nicht an diese Regelung hält, muss mit einem Bußgeld von 200 Euro und 2 Punkten rechnen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Rettungskräfte schnell und ungehindert zu Unfallorten gelangen können.
6. Mindestabstand auf Autobahnen
Ein neuer Mindestabstand auf Autobahnen wurde eingeführt. Der Abstand zwischen Fahrzeugen muss bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h mindestens 50 Meter betragen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von 200 Euro und 2 Punkten.
Punkteregelung und Fahrverbot
Die Punkte in Flensburg sind ein wichtiges Instrument zur Verkehrssicherheit. Bei Erreichen von 8 Punkten muss mit einem Fahrverbot gerechnet werden. Die Punkte verteilen sich wie folgt:
- 1 Punkt: geringfügige Verstöße (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 km/h)
- 2 Punkte: schwerwiegende Verstöße (z.B. Handybenutzung, Abstandsunterschreitung)
- 3 Punkte: besonders gravierende Verstöße (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss, gefährliches Überholen)
Ein Fahrverbot kann auch bereits bei bestimmten Verstößen verhängt werden, wenn diese besonders schwerwiegend sind, wie beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen über 40 km/h oder bei wiederholten Verstößen innerhalb kurzer Zeit.
Typische Verstöße in Hamburg
In einer Großstadt wie Hamburg sind bestimmte Verkehrsverstöße besonders häufig. Dazu zählen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo-30-Zonen.
- Falschparken in Fußgängerzonen und auf Behindertenparkplätzen.
- Nichteinhaltung der Rettungsgasse bei Stau.
- Handybenutzung während der Fahrt, besonders in dichtem Verkehr.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, diese Verstöße zu reduzieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Autofahrer in Hamburg sollten sich daher über die Änderungen im Bußgeldkatalog 2025 informieren und ihr Fahrverhalten entsprechend anpassen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten zu den neuen Regelungen im Bußgeldkatalog 2025 stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Bußgelder und Punkte zu vermeiden.